Führerscheine und Führerscheinklassen

Bereits ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag könnt ihr euch zum Führerscheinunterricht für PKW anmelden. Dem begleiteten Fahren im Auto mit 17 Jahren steht nach bestandener Prüfung dann nichts mehr im Weg. Für Fahrten alleine ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Zur Grundausbildung gehören, neben der theoretischen und praktischen Ausbildung, die vorgeschriebenen Sonderfahrten.

Für die Motorraderlaubnis, Klasse A (beschränkt) ist ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Die unbeschränkte Klasse A kann ab 24 Jahren erworben werden. Damit können Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h gefahren werden. Die Grundausbildung mit Sonderfahrten ist auch hier vorgesehen.

Für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Die Mofaprüfbescheinigung könnt ihr schon ab 15 Jahren erwerben.

Generell gilt: Eine Anmeldung ist bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des notwendigen Mindestalters möglich. Ein Viertel Jahr vor dem entsprechenden Geburtstag ist das Ablegen der Theorieprüfung möglich, die Praixprüfung kann einen Monat davor abgelegt werden.



Führerscheinklassen PKW

Klasse B

Fahrzeugart: Fahrzeuge (außer AM, A1, A2, A) bis 3500kg; bis 8 Personen außer dem Fahrer

Auch mit Anhänger bis 750 kg oder über 750kg (Kombination max. 3500 kg)

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim „Begleitenden Fahren“ sowie bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“

Eingeschlossen: Klassen AM, L

Bemerkung: Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland und in Österreich


Klasse BE

Fahrzeugart: Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit (Sattel)-Anhänger bis 3500kg

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim „Begleitenden Fahren“ sowie bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“

Eingeschlossen: Klassen AM, L

Bemerkung: Erwerb durch praktische Prüfung


Klasse B96

Fahrzeugart: Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750kg (Kombination max. 4250kg)

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim „Begleitenden Fahren“ sowie bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“

Eingeschlossen: Klassen AM, L

Bemerkung: Erwerb durch Fahrerschulung


Klasse B197

Schlüsselziffer der Klasse B.

Die Prüfung wird im Automatik Fahrzeug abgelegt. Durch eine ergänzende Schaltausbildung und einer erfolgreichen Testfahrt mit dem Fahrlehrer können Schaltwagen nach Bestandener Prüfung trotzdem ohne Begrenzung gefahren werden.


Führerscheinklassen Krafträder

Klasse A1

Fahrzeugart: 

1) Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm; bis 11kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1kw/kg)

2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45km/h; über 50ccm; bis 15kW

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossen: Klassen AM

Klasse A2

Fahrzeugart: Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1kw/kg)

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossen: Klassen AM, A1

Bemerkung: Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung



Klasse A

Fahrzeugart: 

1) Krafträder (auch mit Beiwagen) über 45km/h; über 50ccm (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1kw/kg)

2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45km/h; über 50ccm; bis 15kW

Mindestalter: 

a) 24 Jahre (Krafträder bei Direkterwerb)

b) 21 Jahre (Dreirädrige KfZ über 15kW

c) 20 Jahre (Krafträder bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A2)

Eingeschlossen: Klassen AM, A1, A2

Bemerkung: Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung



Klasse B196

Fahrzeugart: 

1) Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm; bis 11kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1kw/kg)

2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45km/h; über 50ccm; bis 15kW

Voraussetzungen: 

a) Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B)

b) Mindestalter: 25 Jahre

Bemerkung: Eine Prüfung ist nicht nötig. Den Führerschein erhält man nach einer theoretischen und praktischen Schulung von mindestens 13,5 Zeitstunden (Theorie: 4 Doppelstunden à 90min; Praxis:  5 Doppelstunden à 90min


Sonstige Führerscheinklassen

Klasse AM

Fahrzeugart: 

1) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor) bis 45km/h; bis 50ccm (Fremdzündungsmotor); bis 4kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)

2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge

3) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils bis 45km/h; bis 50ccm (Fremdzündungsmotor); bis 4kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)

Mindestalter: 15 Jahre

Bemerkungen: Leermasse bis 350kg (bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen; Elektrofahrzeuge ohne Batterie)



Klasse L

Fahrzeugart:

1) Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40km/h; auch mit Anhängern (bis 25km/h)

2) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25km/h; auch mit Anhängern

Mindestalter: 16 Jahre


Mofa

Notwendige Fahrstunden. sechs Theoriestunden, eine Praxisstunde (je a 90 Minuten)

Prüfung: Ausstellung einer Prüfbescheinigung nach erfolgreichem Beantworten von Theoriefragen. Eine praktische Prüfung ist nicht notwendig

Mindestalter: 15 Jahre